Kernkompetenzen
Der Kanzleiinhaber ist seit über 30 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich des privaten Baurechts mit allen zur ganzheitlichen Mandatsbearbeitung dazugehörigen Randgebieten tätig. Der so erworbene Erfahrungsschatz bietet daher die Gewähr dafür, unsere Mandanten umfassend professionell, mit Kenntnissen im Detail und insbesondere Praxisbezug beraten und vertreten zu können.
Rechtsanwalt Michael Gämmerler
zugelassen zur Rechtsanwaltschaft seit 03.09.1992
Wir vertreten sowohl Bauunternehmen, Architekten und Handwerksunternehmer, als auch Bauherren, Bauinteressierte sowie Auftraggeber von Werkleistungen im weitesten Sinne.
Dies beinhaltet sowohl die Ausarbeitung von Vertragsentwürfen, Vertragsüberprüfung, baubegleitende Vollzugskontrolle, als auch insbesondere die Unterstützung bei dem wichtigen Kapitel der Werkabnahme im Hinblick auf den korrekten Vorbehalt aller damit verbundenen Rechte, Zahlungsanforderungen und insbesondere Nacherfüllungs- bzw. Gewährleistungsansprüchen. Wir beraten und begleiten sie nach Bedarf und Wunsch in jedem Stadium – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Wissen....
Warum....
... wir sagen es Ihnen
Im außergerichtlichen Bereich bedeutet dies daher die Bewertung sich aufzeigender Baumängel und deren zweckentsprechende Weiterbearbeitung entweder gegenüber dem Unternehmer oder im Hinblick auf den Auftraggeber. Dies zwar zunächst mit dem Fokus auf eine möglichst gütliche Einigung, im Bedarfsfalle jedoch auch über die Einholung privatgutachterlicher Stellungnahmen renommierter Sachverständiger oder die Einleitung eines gerichtlichen, selbständigen Beweisverfahrens zur Vorbereitung der weiteren Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bis hin zur Ersatzvornahme.
Soweit ein Gerichtsgang zur Anspruchsdurchsetzung nicht mehr vermeidbar ist, vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch insoweit bundesweit bis hin zum jeweils zuständigen Oberlandesgericht. Mit lokalem Bezug können unsere Mandanten jedoch insbesondere auch darauf bauen, dass uns die zur Entscheidung berufenen Richter(innen) und die in Werkvertragsstreitigkeiten zumeist gerichtlich bestellten Sachverständigenbüros über langjährige Gerichtspraxis wohl bekannt sind.
Abgesehen von zielführender, rechtlicher Bearbeitung ihrer Anliegen dürfen unsere Mandanten auch auf ein fundiertes, „gesundes“ Verständnis technischer Materie und deren Abläufe vertrauen.
Nehmen Sie Kontakt auf! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Anschrift: Gämmerler & Kollegen Anwaltskanzlei
Brunnenweg 19a
83342 Tacherting
Telefon: 08621-5099665
Fax: 08621-5066310
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